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Händlervertrag / Vermittlungsvereinbarung

Version 2026-11-02 · gültig ab 02.11.2026 · Drucken / als PDF speichern

Händlervertrag (Vermittlungsvereinbarung) für den Online-Marktplatz Mietrix

zwischen Mietrix, Mursterstraße 13, 90306472 Reegensburg (nachfolgend „Mietrix“)
und dem im Händlerportal registrierten Unternehmen (nachfolgend „Händler“)

Dieser Vertrag enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mietrix für gewerbliche Nutzer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung). Er ist jederzeit im Händlerportal unter „Profil → Konditionen & Verträge“ abrufbar und kann dort gespeichert und ausgedruckt werden.

§ 1 Gegenstand

(1) Mietrix betreibt unter https://mietrix.com einen Online-Marktplatz für Mietartikel in Niederbayern und der Oberpfalz und unter https://partner.mietrix.com ein Händlerportal. Mietrix ermöglicht dem Händler, Mietartikel anzubieten, und vermittelt ihm Mietverträge mit Kunden. Für jede vermittelte Buchung erhält Mietrix eine Provision nach der Provisionsvereinbarung, die Bestandteil dieses Vertrags ist.

(2) Mietrix wird als Betreiber eines offenen Marktplatzes für eine Vielzahl von Händlern tätig. Ein Handelsvertreter-, Kommissions-, Gesellschafts- oder Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Mietrix ist nicht verpflichtet, für den Händler eine bestimmte Zahl von Buchungen zu vermitteln.

(3) Das Händlerportal stellt zusätzlich Werkzeuge zur Verwaltung von Artikeln, Verfügbarkeiten, Aufträgen, Rechnungen, Übergaben, Zahlungen und Abrechnungen bereit. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen besteht nur, soweit sie in diesem Vertrag zugesagt sind.

§ 2 Registrierung und Voraussetzungen

(1) Händler können nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland sein. Der Händler bestätigt mit der Registrierung, als Unternehmer zu handeln.

(2) Der Händler macht bei der Registrierung vollständige und wahre Angaben, insbesondere zu Firma, Rechtsform, Anschrift, Vertretungsberechtigten, Kontaktdaten, Handels- oder sonstigem Register, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer, Bankverbindung und – bei natürlichen Personen – Geburtsdatum. Er hält diese Angaben im Händlerportal aktuell. Mietrix ist berechtigt, die Angaben zu prüfen und Nachweise (z. B. Registerauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis des Vertretungsberechtigten) zu verlangen (Art. 30 DSA, Plattformen-Steuertransparenzgesetz).

(3) Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Mietrix kann eine Registrierung insbesondere ablehnen, wenn Angaben fehlen oder nicht nachgewiesen werden, der Händler außerhalb des Einzugsgebiets tätig ist oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er gegen gesetzliche Vorschriften oder diesen Vertrag verstoßen wird.

(4) Der Händler ist für alle Handlungen verantwortlich, die über sein Händlerkonto und von ihm angelegte Mitarbeiterkonten vorgenommen werden. Zugangsdaten und zweite Faktoren sind geheim zu halten.

§ 3 Angebote

(1) Der Händler erstellt seine Angebote selbst und ist für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit verantwortlich, insbesondere für Beschreibung, Bilder, technische Daten, Lieferumfang, Preise einschließlich Umsatzsteuer bzw. Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung, Kaution, Verfügbarkeiten, Voraussetzungen der Nutzung (z. B. Mindestalter, Fahrerlaubnis), Liefergebiet und Liefergebühren sowie seine Mietbedingungen.

(2) Der Händler bietet nur Mietsachen an, die ihm gehören oder über die er verfügen darf, und die sich in verkehrssicherem und betriebsbereitem Zustand befinden. Er beachtet die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere die Prüfpflichten für elektrische Betriebsmittel (z. B. DGUV Vorschrift 3), Prüfungen fliegender Bauten und Zelte, soweit erforderlich, die Hauptuntersuchung von Anhängern sowie Herstellerangaben, und stellt den Kunden Bedienungs- und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache zur Verfügung.

(3) Bilder und Texte müssen die Mietsache zutreffend darstellen. Der Händler versichert, über die erforderlichen Rechte an allen eingestellten Inhalten zu verfügen. Kontaktdaten, Links zu eigenen Buchungsmöglichkeiten und Werbung für Leistungen außerhalb von Mietrix sind in Angeboten nicht gestattet.

(4) Der Händler hält Verfügbarkeiten und Sperrzeiten aktuell. Werden Artikel auch auf anderen Wegen vermietet, trägt er die Verfügbarkeit unverzüglich als Sperrzeit ein.

(5) Verboten sind Angebote, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen, sowie Waffen, pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3 und F4, Gefahrstoffe und Artikel, deren Vermietung einer Erlaubnis bedarf, die der Händler nicht besitzt.

§ 4 Mietverträge und Pflichten gegenüber Kunden

(1) Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen Händler und Kunde zustande. Der Händler ist Vermieter und erfüllt alle Pflichten aus dem Mietvertrag einschließlich Übergabe, Lieferung, Rücknahme, Kaution, Gewährleistung, Rechnungsstellung und Verbraucherschutz. Mietrix nimmt Buchungen, Nachrichten, Stornierungen und Widerrufe als Empfangsbote des Händlers entgegen und leitet sie unverzüglich über das Händlerportal und per E-Mail weiter.

(2) Bei Artikeln mit Sofortbuchung erklärt der Händler bereits mit der Veröffentlichung die Annahme jeder Buchung, die im angegebenen Zeitraum verfügbar ist. Bei Artikeln auf Anfrage nimmt der Händler Anfragen innerhalb von 24 Stunden an oder lehnt sie ab; danach verfallen sie. Der Händler lehnt Anfragen nicht ohne sachlichen Grund ab und storniert bestätigte Buchungen nur in begründeten Ausnahmefällen.

(3) Der Händler ist verpflichtet, Verbraucher ordnungsgemäß zu belehren. Mietrix stellt hierzu eine Widerrufsbelehrung mit den Daten des Händlers, das Muster-Widerrufsformular und die gesetzlich vorgeschriebene Online-Widerrufsfunktion (§ 356a BGB) unter https://mietrix.com/vertrag-widerrufen bereit und übermittelt sie dem Kunden mit der Buchungsbestätigung. Der Händler bearbeitet Widerrufe nach den gesetzlichen Vorschriften und erstattet Zahlungen fristgerecht. Für eigene Mietbedingungen, die er im Händlerportal hinterlegt, ist er selbst verantwortlich; sie dürfen der Widerrufsbelehrung und zwingendem Verbraucherrecht nicht widersprechen.

(4) Zahlungen der Kunden (Miete, Kaution, Liefergebühren) erfolgen ausschließlich direkt an den Händler. Mietrix nimmt keine Kundengelder entgegen.

(5) Rechnungen: Der Händler stellt seinen Kunden die Rechnung. Nutzt er den Rechnungsservice, erstellt Mietrix Rechnungen im Namen und für Rechnung des Händlers mit dessen Daten und Nummernkreis (§ 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Der Händler bleibt für den Inhalt, insbesondere Steuersatz, Kleinunternehmerhinweis und Steuernummer, verantwortlich und prüft die Rechnungen. Er kann den Rechnungsservice jederzeit im Händlerportal unter „Profil → Rechnungsservice“ abschalten.

(6) Liefergebiet und Liefergebühren, die der Händler einstellt, sind für ihn verbindlich. Buchungen außerhalb des Liefergebiets werden technisch nicht angenommen.

(7) Der Händler unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für seine Tätigkeit angemessenen Deckungssumme und weist sie auf Verlangen nach.

(8) Der Händler beantwortet Nachrichten von Kunden innerhalb angemessener Frist, in der Regel innerhalb eines Werktags.

§ 5 Provision und bezahlte Leistungen

(1) Die Höhe, Berechnung, Entstehung und Abrechnung der Provision regelt die Provisionsvereinbarung. Die für den Händler geltenden Konditionen werden im Händlerportal unter „Profil → Konditionen & Verträge“ angezeigt.

(2) Bezahlte Platzierungen und sonstige Zusatzleistungen (z. B. hervorgehobene Anzeigen) sind freiwillig. Sie werden gesondert im Händlerportal gebucht, zu den dort vor der Buchung angezeigten Preisen abgerechnet und auf dem Marktplatz als „Anzeige“ gekennzeichnet. Sie beeinflussen die organische Reihenfolge der Suchergebnisse nicht.

§ 6 Umgehungsverbot, keine Preisbindung

(1) Der Händler darf Kunden, die er über Mietrix gewonnen hat, nicht dazu veranlassen, einen über Mietrix angebahnten Mietvertrag außerhalb von Mietrix zu schließen, um die Provision zu vermeiden. Dies gilt für Mietverträge, die innerhalb von zwölf Monaten nach der ersten Buchung oder Anfrage des Kunden über Mietrix über Artikel geschlossen werden, die der Händler auf Mietrix anbietet. Kunden, mit denen der Händler bereits vor der ersten Buchung über Mietrix in Geschäftsbeziehung stand, sind ausgenommen. Grund dieser Regelung ist, dass Mietrix nur über die Provision vergütet wird und die Leistungen für Gewinnung und Vermittlung des Kunden bereits erbracht hat.

(2) Wird ein Mietvertrag entgegen Absatz 1 außerhalb von Mietrix geschlossen, schuldet der Händler die Provision, die bei einer Buchung über Mietrix angefallen wäre. Dem Händler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Kunde nicht über Mietrix gewonnen wurde.

(3) Mietrix kann Kunden nach Mietende fragen, ob die Miete stattgefunden hat, und bei vom Händler stornierten oder abgelehnten Buchungen, ob trotzdem bei dem Händler gemietet wurde. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine Umgehung, gibt Mietrix dem Händler Gelegenheit zur Stellungnahme.

(4) Der Händler ist frei, seine Mietartikel über eigene oder andere Vertriebskanäle zu anderen Preisen und Bedingungen anzubieten. Mietrix verlangt keine Preisparität.

§ 7 Ranking und Sichtbarkeit

(1) Mietrix sortiert Angebote in Suchergebnissen und Kategorien nach einer Kombination von Hauptparametern, die Mietrix gewichtet. Dies sind insbesondere die Übereinstimmung mit der Suche, der wirtschaftliche Wert für Mietrix (erwartete Provision bzw. Marge für den Mietzeitraum), die Buchungswahrscheinlichkeit, Bewertungen, die Zuverlässigkeit und Reaktionszeit des Händlers, die Schadens- und Reklamationsquote, die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben und Verfügbarkeiten, die Entfernung zum Kunden, die Liefermöglichkeit und gegebenenfalls der Preis. Die Beschreibung der Parameter, ihre relative Bedeutung und die Gründe dafür veröffentlicht Mietrix unter https://mietrix.com/so-sortieren-wir; die genaue Gewichtung ist ein Geschäftsgeheimnis.

(2) Der Händler kann sein Ranking beeinflussen, indem er vollständige Angaben macht, Verfügbarkeiten aktuell hält, schnell reagiert und Buchungen zuverlässig erfüllt. Über den Parameter „wirtschaftlicher Wert“ wirkt sich die Höhe der vereinbarten Provision auf die Reihenfolge aus; eine höhere Provision kann daher zu einer besseren Platzierung führen. Mietrix kann außerdem einzelne Artikel redaktionell empfehlen und einzelne Händler bevorzugen, etwa wegen besonderer Qualität oder vereinbarter Aktionen; auch dies wird auf der Seite „So sortieren wir“ offengelegt. Bezahlte Platzierungen (§ 5 Abs. 2) erscheinen getrennt und gekennzeichnet.

§ 8 Eigene Angebote von Mietrix (differenzierte Behandlung)

(1) Mietrix bietet auf dem Marktplatz auch eigene Mietartikel an („Vermietet von Mietrix“). Für diese Angebote gelten dieselben Ranking-Parameter. Beim Parameter „wirtschaftlicher Wert“ wird statt einer Provision die Marge von Mietrix angesetzt; dadurch können eigene Angebote besser platziert werden als vergleichbare Angebote von Händlern.

(2) Mietrix verwendet Daten aus den Buchungen der Händler nicht, um gezielt eigene Angebote für einzelne Artikel des Händlers zu entwickeln. Zusammengefasste, nicht händlerbezogene Marktstatistiken (z. B. häufig gesuchte Begriffe ohne Treffer) kann Mietrix für die Weiterentwicklung des Gesamtangebots nutzen.

(3) Empfehlungen und Zusatzangebote („Passt dazu“) zeigen in der Kasse nur Artikel desselben Vermieters; auf Artikelseiten können auch Artikel anderer Vermieter einschließlich eigener Angebote von Mietrix empfohlen werden.

§ 9 Zugang zu Daten

(1) Der Händler hat im Händlerportal Zugriff auf alle Daten zu seinen Angeboten und Buchungen, insbesondere Kundendaten, die für die Vertragsdurchführung erforderlich sind, Nachrichten, Bewertungen, Abrechnungen sowie Statistiken zu Aufrufen, Buchungen und Umsätzen. Er kann diese Daten exportieren und über die Programmierschnittstelle abrufen.

(2) Mietrix hat Zugriff auf alle Daten, die bei der Nutzung des Marktplatzes entstehen, und nutzt sie für Betrieb, Abrechnung, Sicherheit, Qualitätssicherung, Ranking und Weiterentwicklung des Marktplatzes. Mietrix gibt Daten des Händlers nicht an andere Händler weiter. Daten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich (z. B. Hoster), gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Meldungen nach dem PStTG) oder vom Händler veranlasst ist.

(3) Kundendaten darf der Händler nur zur Durchführung des jeweiligen Mietvertrags und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nutzen. Werbung an Kunden, die über Mietrix gebucht haben, ist nur mit deren Einwilligung oder nach § 7 Abs. 3 UWG zulässig.

(4) Nach Vertragsende kann der Händler seine Daten innerhalb von 30 Tagen exportieren. Danach löscht Mietrix die Daten, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 10 Bewertungen

Kunden können Händler nach einer über Mietrix gebuchten Miete bewerten. Der Händler kann öffentlich antworten. Mietrix entfernt Bewertungen nur, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften oder die Bewertungsregeln der AGB verstoßen; der Händler kann solche Bewertungen über https://mietrix.com/melden oder per E-Mail an service.nospam@mietrix.com.invalid beanstanden. Der Händler darf keine Bewertungen kaufen, für sich selbst abgeben oder Kunden für positive Bewertungen Vorteile gewähren.

§ 11 Einschränkung, Aussetzung und Kündigung

(1) Mietrix kann einzelne Angebote sperren oder die Sichtbarkeit einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Angebot gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diesen Vertrag verstößt, insbesondere bei fehlerhaften Preisen, unsicheren Mietsachen, rechtswidrigen Inhalten oder Umgehungsversuchen.

(2) Mietrix kann das Händlerkonto ganz oder teilweise aussetzen, wenn der Händler wiederholt oder schwerwiegend gegen diesen Vertrag verstößt, unrichtige Angaben gemacht hat, Nachweise nach § 2 Abs. 2 trotz Aufforderung nicht vorlegt, mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist oder eine gesetzliche Pflicht zur Sperrung besteht.

(3) Mietrix teilt dem Händler vor oder spätestens gleichzeitig mit dem Wirksamwerden einer Einschränkung oder Aussetzung die Gründe auf einem dauerhaften Datenträger mit, unter Angabe der konkreten Tatsachen und Umstände. Der Händler kann den Sachverhalt im Rahmen des Beschwerdeverfahrens (§ 12) klären.

(4) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Händler kann ihn jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Mietrix kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen und teilt dem Händler die Gründe mit. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; eine Kündigung durch Mietrix ohne Einhaltung der Frist ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht oder der Händler wiederholt gegen diesen Vertrag verstoßen hat, und wird begründet.

(5) Bereits geschlossene Mietverträge erfüllt der Händler auch nach einer Kündigung oder Aussetzung. Die Provision für diese Buchungen bleibt geschuldet.

§ 12 Beschwerden und Mediation

(1) Beschwerden über Einschränkungen, Aussetzungen, Kündigungen, das Ranking, Abrechnungen oder sonstige Maßnahmen von Mietrix kann der Händler kostenlos per E-Mail an service.nospam@mietrix.com.invalid einreichen. Mietrix prüft Beschwerden zügig, behandelt sie angemessen und teilt das Ergebnis in Textform mit.

(2) Soweit Mietrix ein kleines Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission ist, besteht keine Pflicht zur Benennung von Mediatoren nach Art. 12 der P2B-Verordnung. Die Parteien können sich unabhängig davon einvernehmlich auf eine Mediation verständigen.

§ 13 Haftung

(1) Mietrix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von Mietrix für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(2) Mietrix haftet nicht für die Erfüllung von Mietverträgen durch Kunden, insbesondere nicht für Zahlungsausfälle, Schäden an Mietsachen oder die Richtigkeit von Kundenangaben.

(3) Der Händler stellt Mietrix von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Angeboten, Inhalten, Mietsachen oder einer Verletzung dieses Vertrags beruhen, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Dies umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 14 Nutzungsrechte an Inhalten

Der Händler räumt Mietrix für die Dauer dieses Vertrags das einfache, unentgeltliche Recht ein, seine Angebotstexte, Bilder, Logos und Firmenangaben auf dem Marktplatz, in E-Mails an Kunden und zur Bewerbung des Marktplatzes (z. B. in Suchmaschinen und sozialen Medien) zu nutzen, zu speichern, technisch zu bearbeiten (z. B. Größe und Format) und öffentlich zugänglich zu machen. Inhaltlich verändert Mietrix die Inhalte nicht ohne Zustimmung des Händlers. Das Recht endet mit dem Vertragsende; Werbemittel, die bereits veröffentlicht sind, dürfen bis zu drei Monate weiter genutzt werden. Das Eigentum und alle sonstigen Rechte an den Inhalten verbleiben beim Händler.

§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei, insbesondere Konditionen und Geschäftszahlen, vertraulich.

(2) Mietrix und der Händler sind für die Verarbeitung von Kundendaten, die sie jeweils für eigene Zwecke verarbeiten, eigenständig verantwortlich. Soweit Mietrix im Händlerportal personenbezogene Daten im Auftrag des Händlers verarbeitet, gilt die als Anlage beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 16 Meldepflichten nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Mietrix ist als Plattformbetreiber verpflichtet, Angaben zu meldepflichtigen Anbietern und deren Umsätzen jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Der Händler stellt die dafür erforderlichen Angaben (insbesondere Steueridentifikationsnummer bzw. Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Anschrift, Bankverbindung, bei natürlichen Personen Geburtsdatum) vollständig zur Verfügung. Kommt er dem trotz zweier Erinnerungen nicht nach, ist Mietrix berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, das Händlerkonto zu sperren.

§ 17 Änderungen des Vertrags

(1) Mietrix kann diesen Vertrag und die Provisionsvereinbarung ändern, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Mietrix teilt Änderungen mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten im Händlerportal und per E-Mail mit; längere Fristen gelten, wenn der Händler für die Umsetzung technische oder geschäftliche Anpassungen vornehmen muss.

(2) Der Händler kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung fristlos kündigen. Stimmt er der Änderung im Händlerportal zu oder stellt er nach der Mitteilung neue Angebote ein, verzichtet er auf die verbleibende Frist. Änderungen der Provision gelten nur für Buchungen, die nach ihrem Inkrafttreten eingehen.

(3) Die Frist gilt nicht, wenn Mietrix aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung kurzfristig ändern muss oder außergewöhnliche Gefahren abzuwehren sind.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz von Mietrix, sofern der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Mietrix darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Händlers auf Dritte übertragen; die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Händler nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung widerspricht und auf diese Folge hingewiesen wurde. Der Händler kann in diesem Fall außerordentlich kündigen.

(3) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags können in Textform (z. B. E-Mail oder Mitteilung im Händlerportal) abgegeben werden.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 02.11.2026

Anlage: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

1. Gegenstand und Dauer

Mietrix (Auftragsverarbeiter) verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Händlers (Verantwortlicher), soweit der Händler das Händlerportal nutzt, um eigene Aufträge, Kunden, Rechnungen, Übergabeprotokolle, Schadensmeldungen, Zahlungsabgleiche, Nachrichten und Mitarbeiterkonten zu verwalten. Die Verarbeitung dauert so lange wie der Händlervertrag. Für Daten, die Mietrix als Betreiber des Marktplatzes für eigene Zwecke verarbeitet (z. B. Buchungsabwicklung gegenüber Kunden, Provisionsabrechnung), ist Mietrix selbst verantwortlich.

2. Art und Zweck der Verarbeitung, Daten und Betroffene

Art der Verarbeitung: Speichern, Ordnen, Anzeigen, Übermitteln (E-Mail-Versand im Namen des Händlers), Erzeugen von Dokumenten, Exportieren und Löschen.
Zweck: Bereitstellung des Händlerportals als Software für die Vermietungsverwaltung des Händlers.
Datenarten: Namen, Anschriften, Kontaktdaten, Vertrags-, Rechnungs- und Zahlungsdaten, Kommunikationsinhalte, Fotos von Mietsachen, Unterschriften auf Übergabeprotokollen, Zugangs- und Protokolldaten der Mitarbeiter.
Betroffene: Kunden und Interessenten des Händlers, Mitarbeiter des Händlers, Ansprechpartner.

3. Weisungen

Mietrix verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Händlers, die durch diesen Vertrag und die Nutzung der Funktionen des Händlerportals erteilt wird, es sei denn, Mietrix ist gesetzlich zu einer Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt Mietrix dem Händler diese Pflicht vorab mit, sofern dies rechtlich zulässig ist. Hält Mietrix eine Weisung für rechtswidrig, weist Mietrix den Händler unverzüglich darauf hin.

4. Vertraulichkeit

Mietrix setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

Mietrix trifft geeignete Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere:

  • Verschlüsselung aller Verbindungen per TLS,
  • Speicherung von Passwörtern ausschließlich als Hashwert, Zwei-Faktor-Anmeldung (für Mitarbeiter von Mietrix verpflichtend, für Händlerkonten verfügbar),
  • rollenbasierte Berechtigungen; Händler sehen ausschließlich eigene Daten,
  • Schutz vor Brute-Force-Angriffen, Formularmissbrauch und Überlastung (Anmeldesperren, Anfragebegrenzung, CSRF-Schutz),
  • Protokollierung von Änderungen an Einstellungen und Zugriffen über die Schnittstelle,
  • regelmäßige Datensicherung mit Wiederherstellungstest,
  • Hosting in Rechenzentren in Deutschland,
  • regelmäßige Sicherheitsupdates und automatisierte Sicherheitstests der Software.

Mietrix kann die Maßnahmen an den technischen Fortschritt anpassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Händler genehmigt den Einsatz von ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich, Inhaber René Münnich, Haruptstraße 628, 00276422 Freiedersdorf als Unterauftragsverarbeiter für Hosting, Datenbank und E-Mail-Versand. Mietrix informiert den Händler vor der Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Unterauftragsverarbeiter mit einer Frist von mindestens 30 Tagen; der Händler kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und den Vertrag kündigen. Mietrix verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten. Eine Verarbeitung außerhalb der EU bzw. des EWR findet nicht statt.

7. Unterstützung des Händlers

Mietrix unterstützt den Händler mit den Funktionen des Händlerportals (Export, Berichtigung, Löschung) und auf Anfrage bei der Erfüllung der Rechte der Betroffenen (Art. 12 bis 22 DSGVO) sowie bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Wenden sich Betroffene an Mietrix, leitet Mietrix die Anfrage unverzüglich an den Händler weiter.

8. Meldung von Datenschutzverletzungen

Mietrix informiert den Händler unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die die Daten des Händlers betreffen, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar.

9. Löschung und Rückgabe

Nach Ende des Vertrags kann der Händler seine Daten innerhalb von 30 Tagen exportieren. Danach löscht Mietrix die im Auftrag verarbeiteten Daten, soweit keine Pflicht zur Speicherung besteht. Datensicherungen werden im Rahmen des regulären Sicherungszyklus überschrieben.

10. Nachweise und Kontrollen

Mietrix stellt dem Händler auf Anfrage die zum Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen nach rechtzeitiger Anmeldung, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebs; vorrangig durch schriftliche Auskünfte und geeignete Nachweise.

11. Haftung

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Regelungen des Händlervertrags.

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